Beratungsförderung

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die hotel consulting Winkler besitzt die Beratereignung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 

Durch die anerkannte Beratereignung vom BAFA wird eine hohe Qualität der Beratungsleistungen bestätigt.

 

Weiterhin sind die Beratungsleistungen der hotel consulting Winkler für kleinere und mittlere Unternehmen förderfähig. Die Förderung umfasst einen Zuschuß zu den entstandenen Beratungskosten in Höhe von 50% (neue Bundesländer 75%). Allerdings sind die vom BAFA festgelegten Höchstgrenzen und die Fördervoraussetzungen des antragstellenden Unternehmens zu beachten.

 

Gefördert werden u.a. folgende Beratungen

  • Allgemeine Unternehmensberatungen, spezielle Beratungen
  • Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems 

 

Gefördert werden Beratungen von Unternehmen

  • der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Hotellerie & Gastronomie) und der Freien Berufe,
  • mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland,
  • die bei Beratungsbeginn mindestens ein Jahr am Markt tätig waren.

 

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.

 

Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller. Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt.

 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Internet.

Der Antrag ist über das Online-Verfahren innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung zu stellen. Dem Antrag sind ein Exemplar des Beratungsberichts, die Rechnung des Beraters, der Kontoauszug des Antragstellenden sowie evtl. bereits erhaltene „De-minimis“-Bescheinigungen elektronisch beizufügen. Die Antragstellerin/der Antragsteller hat die Übereinstimmung der eingereichten Fassungen mit den Originalen im Antragsformular zu versichern und die entsprechenden Originale zu Prüfzwecken bis zum Jahr 2025 aufzubewahren.

 

Alle weiteren notwendigen Informationen zur Beratungsförderung finden Sie unter dem nachstehenden Link:

Beratungsförderung